"DAS LEBEN HAT keine Zeit für Routine."

 

 

VIELE DINGE IM BETRIEBLICHEN ABLAUF SIND ZEITAUF-WENDIG UND LÄSTIG, MÜSSEN ABER SEIN.

WIR BIETEN IHNEN ENTSPRECHEND § 6 Abs. 4 StBerG AN:

Buchung laufender Geschäftsvorfälle, INSBESONDERE ERFASSUNG VON GESCHÄFTSVORFÄLLEN DURCH GRUND-AUFZEICHNUNGEN (AUFSTELLUNG ÜBER EINGANGS- BZW. AUSGANGSBELEGE; FÜHRUNG EINES KASSENBUCHES; BELEGSORTIERUNG) SOWIE BILDEN VON BUCHUNGS-SÄTZEN.

Datenerfassung ZUM ZWECKE DER EDV-BUCHFÜHRUNG AUSSER HAUS (MIT ZWISCHENSCHALTUNG EINES STEUERBERATERS, NACH EINEM VOM STEUERBERATER AUFGESTELLTEN KONTENPLAN).

TECHNISCHE Zusammenstellung DER JAHRESAB-SCHLUSSZAHLEN UND betriebswirtschaftliche Aus-wertung DES ZAHLENMATERIALS IN FORM VON KENN-ZAHLEN.

STEUERLICH IRRELEVANTE Hilfeleistung BEI DER Ein-richtung der Buchführung.

Fertigung laufender Lohnabrechnungen UND LOHN-STEUERANMELDUNGEN.