ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

 

1. Gegenstand

 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des DEL Wirtschaftsservice / Dipl.-Kfm.Karsten Lillje, im weiteren nur noch DEL genannt, regeln die Erbringung von Dienstleistungen gemäß dem in einem Vertrag festgelegten Leistungsumfang.

1.2 Dienstleistungen dienen der Beratung und Unterstützungdes Kunden. Der DEL erbringt Dienstleistungen in eigener Verantwortung; für die dabei vom Kunden angestrebten und erzielten Ergebnisse bleibt dieser selbst-verantwortlich.

1.3 Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung eines solchen oder auch nur durch Absprache zwischen Kunden und dem DEL zustande.

 

 2. Planungs- und Ausführungsbedingungen, Endtermin, Verantwortlichkeit der Vertragspartner

 

2.1   Der Vertrag enthält die „Beschreibung von Dienstleistungen“.

2.2 Die Vertragsparteien können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen Plantermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.

2.3 Sofern zutreffend, sind die Verantwortlichkeiten der Vertragspartner im Vertrag aufgeführt. Bei der Leistungserbringung ist der DEL davon abhängig, dass der Kunde die übernommenen Verantwortlichkeiten erfüllt. Geschieht dieses nicht, und entstehen dadurch Verzögerungen und/oder Mehraufwand, kann der DEL – unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte – Änderungen des Zeitplanes und der Preise verlangen.

 

 

3. Änderungen des Leistungsumfanges

 

3.1 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger die Änderung dahin gehend überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen diese durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und ggf. begründen. Erfordert der Änderungsantrag eines Kunden eine umfangreiche Überprüfung, so kann der erforderliche Aufwand von dem DEL berechnet werden.

3.2 Die für eine Überprüfung und/oder Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen werden in einem zusätzlichen Vertrag festgelegt und kommen ent-sprechend Ziffer 3.1 zustande.

 

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

 

4.1 Die Dienstleistungen werden zu dem im Vertrag aufgeführten Preis nach Beendigung berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.

4.2 Im Vertrag angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeitbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Zeitansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfanges.

4.3 Die Umsatzsteuer wird gesondert mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Steuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Berechnungszeitraumes der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit dem jeweils geltenden Umsatzsteuersätzen als getrennte Berechnungszeiträume als vereinbart.

4.4 Rechnungen sind nach Erhalt sofort und ohne Abzug zahlbar.

4.5 Der Kunde kannnur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbe-stritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

 

5. Personal

 

5.1 Die Vertragspartner benennen jeweils einen Ansprechpartner zur gegenseitigen Abstimmung und Klärung aller Fragen, die sich im Verlauf der Leistungserbringung ergeben.

5.2 Die Vertragspartner sind während der Leistungserbringung für die Beaufsichtigung, Steuerung und Kontrolle ihrer jeweils eingesetzten eigenen Mitarbeiter verantwortlich.

5.3 Der DEL wird sich bemühen, bei der Einteilung seiner Mitarbeiter besondere Wünsche des Kunden zu berücksichtigen. Der DEL ist beim Einsatz seiner Mitarbeiter nicht eingeschränkt.

 

 

6. Unteraufträge

 

6.1 Der DEL kann nach Absprache Leistungen an von ihm ausgewählte unabhängige Unterauftragnehmer vergeben.

6.2 Die in diesen AGB enthaltenen Bedingungen für das DEL Personal gelten in gleichem Umfang auch für das Personal eines Unter-auftragnehmers.

 

 

7. Vertrauliche Informationen, Datenschutz

 

7.1 Die Vertragspartner werden während der Vertragserfüllung grund-sätzlich nur nicht-vertrauliche Informationen austauschen. Zu dem Aus-tausch vertraulicher Informationen, die als solche besonders zu bezeichnen sind, ist der Abschlusseiner gesonderten Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem DEL erforderlich.

7.2 Die Vertragsparteien und ihre Erfüllungsgehilfen verpflichten sich, übertechnische, personelle, kaufmännische und sonstige Angelegenheiten des anderen Vertragspartners, soweit diese für den anderen wesentlich und nicht allgemein bekannt sind, Stillschweigen zu bewahren (Geheimhaltung). Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht nicht gegenüber Personen, die mit der Sache befasst sind oder ein Recht auf Auskunft haben.

7.3 Auf der Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes werden die Vertragspartner und ihre Erfüllungsgehilfen geschützte personenbezogene Daten im Rahmen der Leistungserbringung nur für den vereinbarten Zweck verarbeiten, bekannt geben, zugänglich machen oder auf sonstige Art nutzen. Personenbezogene Daten sind alle zueiner Person gehörende Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse.

Datenträger – einschließlich manueller Aufzeichnungen und Akten – mit derartigen Einzelheitensind vor Unbefugten zu sichern (Datensicherung). Dafür bestehende Sicherungsvorschriften sind zu beachten. Mängel in Datenschutz und Datensicherung sind dem jeweiligen Ansprechpartner des Vertragspartners unverzüglich mitzuteilen.

 

 

8. Eigentumsrecht, Urheberrecht und Nutzungsrecht

 

8.1 Materialien im Sinne dieser AGB sind Arbeitsergebnisse, wie z.B. Auswertungen, Planungsunterlagen, Programmmaterial einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Berichte, Zeichnungen und ähnliche Materialien, die dem Kundengemäß des vereinbarten Leistungsumfangs in schriftlicher, maschinenlesbarer und/oder anderer Darstellungsform über-geben werden.

Die zu liefernden Materialien werden von dem DEL als „Exklusiv-Material“,„Nicht-Exklusiv-Material“ und, wenn zutreffend, zusätzlich als „Bearbeitungen“gekennzeichnet.

8.1.1 Exklusiv-Material. Der DEL überträgt dem Kunden am Exklusiv-Material das Eigentum und die ausschließlichen Nutzungsrechte.

Der DEL ist jedoch nicht gehindert, Materialien zu entwickeln und Dritten zur Nutzung zu überlassen, welche dem an den Kunden ausgelieferten Exklusiv-Material ähnlich sind; dabei wird DEL das Exklusiv-Material weder ganz noch teilweise und auch nicht in bearbeiteter Form kopieren.

8.1.2 Nicht-Exklusiv-Material. Der Kunde erhält das ausschließliche Recht – soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist – das Nicht-Exklusiv-Material für kundeninterne Anwendungen einzusetzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten sowie mit anderem Material zu verbinden.

Der Kunde wird in alle Kopien und Bearbeitungen des Nicht-Exklusiv-Materials die in diesem enthaltenen Copyright-Vermerke übernehmen.

Der Kunde wird Nicht-Exklusiv-Material oder Kopien davon, ganz gleich, ob vollständig, in Teilen oder bearbeitet, - soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist – nicht an Dritte weitergeben.

8.1.3 Bearbeitungen. Abänderungen an oder Ableitungen von vorhandenen Materialien sowie andere Umgestaltungen werden im Vertrag als „Bearbeitungen“ gekennzeichnet. Bearbeitungen dürfen nur mit Einwilligung des Rechtsinhabers des unbearbeiteten Ursprungsmaterials verwertet oder veröffentlicht werden, soweit nicht bereits die Herstellung einer Bearbeitung einwilligungspflichtig ist; auf Ziffer 10 wird hingewiesen.

8.2 Über Ideen, Konzeptionen, Know-How und Techniken, die sich auf den Vertragsgegenstandbeziehen und die während der Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen von einem der Vertragspartner oder gemeinschaftlich entwickelt werden, können beide Vertragspartner nach freiem Ermessen verfügen.

 

 

9. Erfindungen

 

9.1 Für Erfindungen, das sind Ideen, Konzeptionen, Know-How und Techniken, die während der Leistungserbringung bei einem der Vertragspartner entstanden sind bzw. entwickelt wurden und für die Schutzrechte angemeldet wurden, gilt folgendes:

9.1.1 Erfindungen von Mitarbeitern des Kunden gehören dem Kun-en. Der Kunde gewährt dem DEL und den mit ihm verbundenen Unternehmen an solchen Erfindungen sowie auf hierfür erteilte Schutzrechte eine nichtausschließliche, unwiderrufliche, weltweite und gebührenfreie Lizenz.

9.1.2 Erfindungen von Mitarbeitern des DEL gehören dem DEL. Der DEL gewährt dem Kunden an solchen Erfindungen sowie auf hierfürerteilte Schutzrechte eine nichtausschließliche, unwiderrufliche, weltweite und gebührenfreie Lizenz.

9.1.3 Erfindungen, die gemeinschaftlich von Mitarbeitern des Kunden und des DEL gemacht wurden und hierfür erteilte Schutzrechte gehören beiden Vertragspartnern. Jeder der Vertragspartner hat das Recht, für solche Erfindungen Lizenzen an Dritte zuerteilen oder seine Rechte zu übertragen, ohne den anderen Vertragspartner davon in Kenntnis zu setzen oder Zahlungen an ihn zu leisten.

9.2 Lizenzen an Erfindungen, die den Vertragspartnern gemäß dieser AGB zustehen, schließen das Recht ein, diese Erfindungen zu nutzen, zu vermieten, zu verkaufen oder anderweitig zu übereignen, und direkte oder indirekte, widerrufliche oder unwiderrufliche Unterlizenzen an mit den Vertragspartnern verbundene Unternehmen zu gewähren.

9.3 Erfindungen, die nicht im Rahmen der Leistungserbringung entstanden sind, werden unter diesen AGB nicht lizenziert.

 

 

10. Materialien Dritter

 

10.1 Der Kunde kann – soweit im Leistungsumfang vorgesehen – Materialien Dritter zur Bearbeitung oder für andere Umgestaltungen an den DEL oder seine Unterauftragnehmer übergeben.

10.2 Der Kunde wird sicherstellen, dass die Nutzungsbedingungen für Materialien Dritter einer Bearbeitung im Rahmen der Ziffer 10.1 sowie der Verwertung und/oder Veröffentlichung der Bearbeitung nicht entgegen-stehen.

10.3 Der Kunde stellt den DEL und seine Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf Grund einer unberechtigten Übergabe zur Bearbeitung entsprechend Ziffer 10.1 entstehen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des DEL oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt.

 

 

11. Kündigung

 

11.1 Eine Kündigungdurch den Kunden ist nur in Ausnahmefällen möglich, wobei diese Möglichkeit imVertrag fixiert sein muss.

11.2 Der DEL kann einen Vertrag aus wichtigem Grund, insbesondere bei Verstoß des Kunden gegen die vertraglichen Vereinbarungen, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden jederzeit kündigen.

11.3 Der DEL wird nach einer Kündigung entsprechend Ziffer 11.1 und 11.2 alle Arbeiten zur Erfüllung des betroffenen Leistungsumfangs unverzüglich oder nach einem mit dem Kunden vereinbarten Zeitplan einstellen. Der Kunde zahlt den vereinbarten Preis abzüglich des anteiligen Preises für jenen vereinbarten Leistungsumfang, der durch die Kündigung erspart wurde. Zusätzlich wird der DEL Leistungen, die im Zusammenhang mit der Kündigungentstanden sind, dem Kunden in Rechnung stellen. Darin eingeschlossen sind im Vertrag vereinbarte Ablöseverträge, durch die Kündigung entstandene zusätzlich Aufwendungen des DEL sowie Aufwendungen infolge einer damit verbundenen vorzeitigen Beendigung von Vereinbarungen im Unterauftrag.

11.4 Kündigt der Kunde aus Gründen, die von dem DEL zu vertreten sind, zahlt er den Preis nur für diejenigen Teile der erhaltenen Leistungen, die für ihn nutzbar sind.

 

 

12. Gewährleistung

 

Bei Dienstleistungen besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.

 

 

13. Haftung

 

13.1 Der DEL haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare und Folgeschäden sowie für aufgezeichnete Daten.

13.2 Die Haftungsausschlüsse der Ziffer 13.1 gelten nicht für Schäden, die durch den DEL oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.

 

 

14. Allgemeines

 

14.1 Eine Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Vertragspartner.

14.2 Ansprüche aus einem Vertrag verjähren innerhalb von drei Jahren nach ihrer Entstehung, soweit nicht kürzere Verjährungsfristen bestehen.

14.3 Der Kunde gewährt dem DEL – soweit erforderlich – während der Vertragserfüllung freien und gesicherten Zutritt zu seinen Geschäftsräumen und ist bereit, notwendige Arbeitsmittel (z.B. Raum, Telefon, Datensicht-geräte usw.) kostenlos zur Verfügung zu stellen.

 

 

Stand: 01. Juni 2016